Vorstellung: Wer ist der Verein Kulturfabrik?

Vorstellung: Wer ist der Verein Kulturfabrik? Mit Herzblut für die Kultur Der gemeinnützige Verein Kulturfabrik Leonberg e.V. wurde im Oktober 2021 gegründet. Er löste die damals bereits seit zwei Jahren aktive Initiative Kulturfabrik Künstlerhaus (IKKL) ab. Die zunächst zwölf, wenig später 14 Gründungsmitglieder schrieben in der Vereinssatzung fest: „Ziel und Zweck des Vereins ist die Förderung von bürgerschaftlichem und gemeinnützigem Engagement auf den Gebieten Kunst, Kultur, Kreativität und Bildung sowie die Förderung von zwischenmenschlicher und internationaler Begegnung und Zusammenarbeit, gegenseitiger Toleranz und der Völkerverständigung.“ Verwirklicht werden sollen diese Ziele unter anderem durch entsprechende Veranstaltungen und unser gemeinsames „Eintreten für Erhalt, Sanierung und Umgestaltung der „Alten Schuhfabrik“ als Standort des Begegnungszentrums Kulturfabrik“. Als Grundlage für Gespräche mit Gemeinderat und Stadtverwaltung dient nach wie vor das von uns erarbeitete künftige Nutzungskonzept. Der Gemeinderatsbeschluss vom Juli 2021 zum Teilerhalt der Alten Schuhfabrik stellt insofern einen ersten Erfolg auf diesem Weg dar, den wir konsequent weitergehen. Mitglieder des Vereins Kulturfabrik sind kunst- und kulturinteressierte Bürger/innen aus Leonberg und Umgebung, darunter auch Mitglieder der in der Alten Schuhfabrik tätigen Hausgemeinschaft. Das fünfköpfige Vorstandsteam besteht derzeit aus Chris Heinemann (Vorsitzender), Carina Straub (2. Vorsitzende), Karin Albrecht (Kassenwartin) sowie Brigitte Guggenbiller und Matthias Bauersachs.

Jugendspielclub „D!E vögel“: Alte Schuhfabrik als Drehort

Jugendspielclub „D!E vögel“: Alte Schuhfabrik als Drehort „KAFKAESK“e Szenen Seit 2018 sorgt der Jugendspielclub „D!E vögel“ für Aufsehen. 2021 hat die Theatergruppe der Stadt Leonberg, die sich an Jugendliche im Alter von 14 bis 20 Jahren wendet, Pandemie bedingt einen Film produziert: „KAFKAESK“ nach dem Roman „Das Schloss“ von Franz Kafka. Gedreht wurde an verschiedenen Orten in Leonberg, unter anderem in und um das Künstlerhaus in der Alten Schuhfabrik. Wer mehr über den Jugendspielclub erfahren möchte, wendet sich an das Amt für Kultur und Sport, Katja Rohloff, Tel. 07152.9901423.

KuFa-Dokumentation: Satzung des Kulturfabrik Leonberg e.V.

Satzung des Kulturfabrik Leonberg e.V. § 1 Name, Sitz, Rechtsfähigkeit Der Verein trägt den Namen Kulturfabrik Leonberg e.V. – Begegnungszentrum für Kunst, Kultur, Kreativität und Bildung. Sitz des Vereins ist Leonberg. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Verein wird ins Vereinsregister eingetragen.   § 2 Ziel und Zweck des Vereins (1) Ziel und Zweck des Vereins ist die Förderung von bürgerschaftlichem und gemeinnützigem Engagement auf den Gebieten Kunst, Kultur, Kreativität und Bildung sowie die Förderung von zwischenmenschlicher und internationaler Begegnung und Zusammenarbeit, gegenseitiger Toleranz und der Völkerverständigung. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der Entwicklung kultureller Vielfalt sowie der Förderung junger Kunst- und Kulturschaffender sowie freier Kulturgruppen. (2) Verwirklicht werden sollen diese Ziele durch – Veranstaltungen u.a. in den Bereichen bildende Kunst, Fotografie, (Klein-)Kunst, Musik, Literatur, Kabarett sowie Politik, Gesellschaftspolitik und Stadtgeschichte. – Workshops, Kurse, Diskussionen, Charity-Veranstaltungen, Basare und mehr – flexible Raumangebote (Veranstaltungssaal, Ateliers, Büroraum, Coworking Space) für Vereine, Bürgerinitiativen, Künstler, Kulturschaffende u.ä. zu einem sozial vertretbaren Preis – Eintreten für Erhalt, Sanierung und Umgestaltung der „Alten Schuhfabrik“ als Standort des Begegnungszentrums Kulturfabrik – Eintreten für die Einrichtung eines Künstler-/Kultur-Cafés/Bistros im Begegnungszentrum   § 3 Gemeinnützigkeit (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen an die Stadt Leonberg, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, insbesondere zur Förderung von Kunst, Kultur und Bildung, zu verwenden hat.   § 4 Mitgliedschaft (1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die die Satzung anerkennt und Beiträge zahlt. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Wird der Aufnahmeantrag abgelehnt, kann innerhalb eines Monats zur nächsten Mitgliederversammlung Berufung eingelegt werden. Die Entscheidung der Mitgliederversammlung ist endgültig. (2) Befürworter der Ziele des Vereins können sich dem Verein durch einfache Erklärung als fördernde Mitglieder ohne Stimmrecht anschließen. (3) Die Mitgliedschaft endet durch a) freiwilligen Austritt. Dieser erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Jahresende; b) Ausschluss. Dieser kann vom Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden, wenn das betreffende Vereinsmitglied gegen die Vereinsinteressen grob verstoßen hat oder seinen Beitragsverpflichtungen nicht nachgekommen ist. Das ausgeschlossene Mitglied kann innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ausschließungsbeschlusses Berufung zur Mitgliederversammlung einlegen. Die Mitgliederversammlung entscheidet endgültig; c) Tod. d) Auflösung (im Fall einer juristischen Person).   § 5 Mitgliedsbeiträge Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.   § 6 Organe des Vereins Organe des Vereins sind a) die Mitgliederversammlung b) der Vorstand   § 7 Mitgliederversammlung (1) Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Sie findet mindestens einmal pro Jahr statt, außerdem wenn mindestens ein Fünftel der Mitglieder dies unter Angabe von Gründen beantragt. (2) Die Mitgliederversammlung entscheidet per Beschluss über a) die Wahl des Vorstandes b) die Wahl von zwei Kassenprüfer/inne/n, deren Amtszeit der des Vorstands entspricht c) die Annahme der Jahresberichte des Vorstandes und der Kassenprüfer/innen d) die Entlastung der Vorstandsmitglieder e) die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge f) alle Anträge von Vereinsmitgliedern g) Satzungsänderungen i) die Auflösung des Vereins. (3) Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung mindestens 14 Kalendertage vorher schriftlich einberufen. (4) Anträge zur Mitgliederversammlung müssen mindestens sieben Kalendertage vorher schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. (5) Anträge auf Satzungsänderung oder Auflösung des Vereins müssen den Mitgliedern im Wortlaut mit der Einladung zugehen. (6) Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet. Die Mitgliederversammlung kann auch einen Versammlungsleiter wählen. (7) Die vom Vorstand vorgeschlagene Tagesordnung kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen geändert oder ergänzt werden. (8) Jede ordnungsgemäß eingeladene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. (9) Zu Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von zwei Dritteln, zu Änderungen des Vereinszwecks und zur Auflösung des Vereins eine solche von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Vorstand ist ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung vorzunehmen, die aufgrund Beanstandung durch das Registergericht notwendig werden.   § 8 Vorstand (1) Der Vorstand im Sinne des §26 BGB besteht mindestens aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Kassenwart/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, von denen eines der/die Vorsitzende oder der/die Stellvertretende Vorsitzende oder der/die Kassenwart/in ist, sind gemeinsam vertretungsberechtigt. (2) In den Vorstand können weitere Vereinsmitglieder gewählt werden, die Aufgaben übernehmen und ebenfalls stimmberechtigt sind (erweiterter Vorstand). (3) Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig, leitet den Verein und führt die laufenden Vereinsgeschäfte sowie die von der Mitgliederversammlung übertragenen Aufgaben aus. (4) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für ein Jahr gewählt. Er bleibt in jedem Fall bis zu einer Neuwahl im Amt.   § 9 Protokollierung von Beschlüssen Die Beschlüsse von Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen sind unter Angabe von Ort, Datum und Abstimmungsergebnissen zu protokollieren. Das Protokoll der Mitgliederversammlung ist vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem/der Protokollführer/in zu unterzeichnen. Leonberg, 20.10.2021 Satzungsänderung in § 7 (9) und § 8 (1) beschlossen auf der Mitgliederversammlung vom 09.03.2022.

Gegründet: Verein löst Initiative ab

Gegründet: Verein löst Initiative ab Im neuen Verein Kulturfabrik Leonberg engagieren sich auch Außenstehende Am 20. Oktober 2021 haben zwölf engagierte Bürgerinnen und Bürger in der alten Schuhfabrik den Verein „Kulturfabrik Leonberg“ gegründet. Der vollständige Vereinsname lautet „Kulturfabrik Leonberg – Begegnungszentrum für Kunst, Kultur, Kreativität und Bildung“. Derzeit läuft die Eintragung ins Vereinsregister. Bis der Bescheid vom Registergericht vorliegt, trägt der Verein den Zusatz „e.V. i. Gr.“, das heißt „eingetragener Verein in Gründung“. Anschließend soll die Gemeinnützigkeit beantragt werden. Vom Haus der Künstler zur Kulturfabrik für alle Rein formal tritt der Verein Kulturfabrik Leonberg die Nachfolge der vor zwei Jahren gegründeten Initiative Kulturfabrik Künstlerhaus Leonberg (IKKL) an. Allerdings gibt es wichtige Unterschiede zwischen beiden. Zunächst fällt auf, dass das Wort „Künstlerhaus“ nicht mehr vorkommt. Wir haben uns dazu entschlossen, den Begriff Künstlerhaus im Vereinsnamen wegzulassen. Nicht weil wir die seit 40 Jahren maßgeblich von Künstler/inne/n geprägte Geschichte der Schuhfabrik unter den Teppich kehren wollen, sondern weil wir damit einen Neuanfang in der zukünftigen Ausrichtung des Hauses deutlich machen wollen. Wir gehen davon aus, dass Künstlerinnen und Künstler auch weiterhin den Betrieb im Haus mit ihren Ideen, Werken und Aktionen bereichern. Aber nicht nur sie. Denn gemäß unserer Vision von der Kulturfabrik soll das Haus künftig auch anderen Kulturschaffenden und Kulturinteressierten, Einzelpersonen ebenso wie ganzen Vereinen, Raum für kreative Aktivitäten bieten. So steht es in unserer Vereinssatzung, auf die weiter unten näher eingegangen wird. Dementsprechend – und das ist ein weiterer Unterschied zur Initiative – gehören neben aktuellen Hausnutzer/inne/n auch bislang außenstehende Kulturschaffende und interessierte Bürger/innen aus Stadt und Region zu den Gründungsmitgliedern. Siebenköpfiger Vorstand Wie groß das Engagement der Gründungsmitglieder ist, zeigt die Tatsache, dass sich sieben von ihnen in die Vorstandsarbeit einbringen. Mit vereinten Kräften wird sich dieser Vorstand nun darum kümmern, dass das Projekt Kulturfabrik, soweit dies auch vor der Sanierung schon möglich ist, mit Leben erfüllt wird. Den engeren, vertretungsberechtigten Vorstand bilden Chris Heinemann als Vorsitzender, Carina Straub als zweite Vorsitzende und Karin Albrecht als Kassenwartin. Den erweiterten Vorstand vervollständigen Tobias Kegler, Matthias Bauersachs, Brigitte Guggenbiller und Marei Drassdo. Der Vorstand ist auf ein Jahr gewählt. Ehrgeizige Vereinsziele Die rund einstündige Gründungsversammlung in der Galerie im Künstlerhaus war das Ergebnis eines über fünf Monate intensiv geführten Diskussionsprozesses. Bis zur letzten Minute wurde lebhaft auf verschiedenen Kanälen über die Vereinssatzung diskutiert. Mit der „Förderung von bürgerschaftlichem und gemeinnützigem Engagement auf den Gebieten Kunst, Kultur, Kreativität und Bildung“ sowie der „Förderung von zwischenmenschlicher und internationaler Begegnung und Zusammenarbeit, gegenseitiger Toleranz und der Völkerverständigung“ hat sich der Kulturfabrik-Verein ehrgeizige Ziele gesetzt. In der einstimmig beschlossenen Satzung heißt es weiter, dass ein besonderes Augenmerk „der Entwicklung kultureller Vielfalt sowie der Förderung junger Kunst- und Kulturschaffender sowie freier Kulturgruppen“ gilt. Raumangebote für Vereine und BI´s Verwirklicht werden sollen diese Ziele durch Veranstaltungen beispielsweise in den Bereichen bildende Kunst, Fotografie, (Klein-)Kunst, Musik, Literatur, Kabarett sowie Politik und Stadtgeschichte. Flexible Raumangebote zu einem sozial vertretbaren Preis für Vereine, Bürgerinitiativen, Künstler und Kulturschaffende sollen Workshops, Kurse, Diskussionen, Charity-Veranstaltungen, Basare und mehr ermöglichen. Um dies zu erreichen, treten die Vereinsmitglieder für Erhalt, Sanierung und Umgestaltung der „alten Schuhfabrik“ zum angestrebten Begegnungszentrum Kulturfabrik ein. Die Vereinsmitglieder treten außerdem für die Einrichtung eines Künstler-/Kultur-Cafés oder -Bistros im Begegnungszentrum ein. Kulturprogramm für alle Bürger/innen Bereits in unserem im September 2020 veröffentlichten Konzeptvorschlag für die künftige Nutzung der alten Schuhfabrik als „Begegnungszentrum für Kunst und Kultur“ hatten wir die Gründung eines Vereins in Aussicht gestellt, sobald der Gemeinderat über die Zukunft des Gebäudes entschieden hat.  Allerdings wurde uns schon während der Gespräche in der Projektgruppe zwischen Herbst 2020 und Frühjahr 2021 klar, dass es nötig sein würde, möglichst bald mit einer Vereinsgründung unsere Entschlossenheit und die künftige Ausrichtung auf ein alle Bürger/innen ansprechendes Kulturprogramm zu unterstreichen.